Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
4 Grundprinzipien
Die Schweiz hat 1997 die Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet, damit Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen geschützt, gefördert und einbezogen werden.
Die Konvention beruht auf vier Grundprinzipien:
- Recht auf Nichtdiskriminierung
- Vorrang des Kindeswohls (das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen steht an erster Stelle)
- Recht auf Leben und Entwicklung
- Recht auf Anhörung und Partizipation
42 Rechte
Diese Grundprinzipien werden in 42 Rechte unterteilt, die alle gleichermassen wichtig sind. Auch Du kannst Deine Rechte durchsetzen, wenn Du in der Schweiz wohnst und unter 18 Jahre alt bist.
Um Dich und Deine Rechte zu verteidigen, ist es wichtig, sie zu kennen. Wenn Du den unten stehenden Links folgst und auf der Website von UNICEF Schweiz & Liechtenstein findest Du weitere Informationen zu den Kinderrechten.
Weitere nützliche Infos
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