Zugang zur Gesundheitsversorgung

Eine Ärztin klebt einem jungen Erwachsenen ein Pflaster auf den Arm.

Vorwandbild: Gustavo Fring (Pexels)

Meine Gesundheit: Kontaktpersonen und Krankenversicherung

Unser Körper ist einzigartig: Er kann stark oder zerbrechlich sein, eher krank oder eher gesund, mit oder ohne Behinderung. Sicher ist, dass wir nur einen haben. Um ein gutes Leben zu führen, ist es wichtig, ihn zu pflegen und Zugang zu qualitativer Gesundheitsversorgung zu haben.

 

Gesundheitsfachpersonen, die Dir zur Verfügung stehen

Hausärzt*in, Gynäkologe*in oder Apotheker*in sind Deine ersten Kontaktpersonen für eine Frage, eine Kontrolle oder ein (nicht lebensgefährliches) Problem im Zusammenhang mit Deiner Gesundheit. Auf der Website der FMH findest Du eine Suchmaschine, um einen Arzt zu finden. Manchmal musst Du mehrere Praxen kontaktieren, um eine*n Ärzt*in zu finden, der*die neue Patient*innen aufnimmt.

Es gibt auch ein breites Angebot an Komplementärmedizin, wie Akupunktur, Homöopathie oder traditionelle chinesische Medizin. In diesem Fall solltest Du Dich gut über die verlangten Tarife und die Möglichkeiten der Rückerstattung durch die Krankenversicherung informieren. Wenn Du spezifischere Bedürfnisse wie Spitex hast, steht Dir die Koordinationsstelle des Seebezirks zur Verfügung.

Die obligatorische Krankenversicherung

In der Schweiz ist es Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben, die bei einem der 50 anerkannten Versicherer abgeschlossen werden muss. Die Krankenversicherung erstattet einen Teil der Kosten im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Die Art der Behandlungen, die von der Krankenversicherung erstattet werden, ist für alle Versicherten gleich (je nach gewählter Franchise*). Sie umfassen unter anderem:
• Arztbesuche
• verschiedene Therapien, z. B. Physiotherapie
• von einem Arzt verschriebene Medikamente
• Operationen und Krankenhausaufenthalte
• bestimmte vorbeugende Massnahmen (Impfungen, bestimmte gynäkologische Untersuchungen)

Achtung: Zahnbehandlungen wie Zahnsteinentfernung, Kariesbehandlung oder eine Zahnspange werden von der Krankenversicherung nicht erstattet. Für zahnärztliche Behandlungen gibt es Zusatzversicherungen.

Deine finanzielle Beteiligung an den Gesundheitskosten

Deine finanzielle Beteiligung an den Gesundheitskosten umfasst:

Das ist Deine Grundbeteiligung für den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Sie wird im Voraus bezahlt, in der Regel pro Monat. Sie wird nach Deinem Alter, Deinem Wohnort, der gewählten Franchise und dem Versicherungsmodell berechnet.
Jedes Jahr im Herbst veröffentlichen die Versicherer die Prämien für das nächste Jahr. Du kannst Deine Prämie vergleichen und die für Dich am besten geeignete Versicherung auf der Website priminfo des Bundes auswählen. Achtung: Um die Krankenkasse zu wechseln, musst Du Deinen aktuellen Vertrag bis zum 15. November kündigen und Dich bis zum 15. Dezember bei einem neuen Versicherer anmelden

Die Franchise, die zwischen 300 und 2’500 Fr. liegt, sind die ersten Franken, die Du im Falle von Gesundheitskosten bezahlen musst. Eine Franchise von 0 Fr. ist bis zum Alter von 18 Jahren möglich. Mit einer höheren Franchise kannst Du bei der monatlichen Prämie sparen. Das bedeutet aber, dass Du im Falle eines Gesundheitsproblems über ausreichende finanzielle Reserven verfügen musst. Denn wenn Du Dich für eine Franchise von 2’500 Fr. entscheidest und ein Spitalaufenthalt brauchst, musst Du die ersten 2’500 Fr. sowie den Selbstbehalt selber bezahlen.

Sobald Du die Prämie und die Franchise bezahlt hast, beteiligst Du Dich mit 10 % an den Gesundheitskosten und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 700 Fr. pro Jahr (350 Fr. bis zum Alter von 18 Jahren). Beispiel: Du hast eine Franchise von 300 Fr. Im Januar gehst Du zum Arzt. Die Behandlung kostet 150 Fr. In diesem Fall bezahlst Du die gesamte Rechnung (150 Fr.). Im August hast Du erneut 400 Fr. an Arzt- und Medikamentenkosten. In diesem Fall: Bezahlst Du 150 Fr. (Deine Franchise ist damit erreicht) + 10 Fr. (= 10 % der Kosten) = 160 Fr.

Hast Du Schwierigkeiten, Deine Krankenversicherungsprämie zu bezahlen?

Wenn Du Schwierigkeiten hast, Deine Krankenkassenprämie zu bezahlen, sind Prämienverbilligungen möglich. Informationen über das Recht auf Prämienverbilligung findest Du auf der Website des Kantons Freiburg.

Eine Frage?

Die obigen Informationen entsprechen nicht genau Deinen Bedürfnissen oder Du möchtest gerne mit jemandem sprechen. Du bist zwischen 0 und 25 Jahre alt und wohnst in der Region Murten Vully. Dann steht Dir Portail Jeunes per Mail, WhatsApp, Telefon oder für eine Beratung zur Verfügung.

Illustration d'un jeune homme se posant une question